Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Das Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Geräte durch technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten.
Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
2.Preise
Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlungen der paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe oder der Einstandspreis oder nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechen.
Die Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk ohne Verpackungs-, Versand und Vertriebskosten.
3.Leistungsfristen und Termine
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert oder unterbrochen, so werden die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend verlängert und die vereinbarten Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben, soweit die Verzögerung oder Unterbrechung nicht Umstände, die der Auftragnehmer selbst zu vertreten hat verschuldet worden sind
Trifft den Auftragnehmer kein Verschulden, hat der Auftraggeber alle durch die Verzögerung oder Unterbrechungen auflaufenden Mehrkosten zu tragen und kann der Auftragnehmer seine Leistungen und seinen Aufwand mittels Teilabrechnung fällig stellen.
4.Zahlungen
Mahn-Wechselspesen, sowie die Kosten der außergerichtlichen Einmahnungen durch einen Rechtsanwalt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 12%jährlich zu berechnen,
hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Zahlungsbedingungen können für jeden Auftrag gesondert vereinbart werden.
5.Transport und Versicherung
Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware ( Post, Bundesbahn, Spediteur) haben wir unsere Vertragspflicht erfüllt und das Risiko geht auf Sie über.
6.Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehme oder außer Betrieb zu setzen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Folgekosten hierdurch gehen zu lasten des Auftraggebers.
7.Beanstandungen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
8.Gewährleistung
Soweit kein Wandlunsganspruch des Auftraggebers entsteht, wird eine kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb der Frist gewährleistet.
ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßige hohen Kosten verbunden, so ist ein angemessener Ersatz zu leisten.
Bei Kleingeräten wird eine kostenlose Garantiereperatur der Geräte nur in unserem Werk durchgeführt.
Maximale Garantiezeit 1 Jahr ab Auslieferungsdatum. Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.
9.Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet nur für die von Ihm verschuldeten Schäden an dem Auftraggeber gehörigen Gegenstände, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hatte.
Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weitergehenden Schadens einschließlich der Mangel Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn dem Auftragnehmer ist grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten.
10.Produkthaftung
Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheiten, die aufgrund on Zulassungsvorschriften, Betriebs- und Bedingungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerks etc. und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden können.
Im Falle gesetzlicher Produkthaftung ist eine Haftung für Sachschäden auch die der Vor-und Zulieferer auf solche Schäden beschränkt die Verbraucher erleiden.
Diese Haftungsbeschränkung ist vollinhaltlich auf allfällige Abnehmer zu überbinden und zwar mit Verpflichtung zur weiteren Überbindung.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
12.Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wir Kreis- und Handelsgericht A-4910 Ried im Innkreis vereinbart. Österreichisches Recht gilt als vereinbart.